Osteopathie

Finden Sie mehr über die osteopathische Behandlung heraus

Osteopathie – ein sanfter Weg

Was ist Osteopathie?

 

Vor 140 Jahren erkannte und benannte der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA, ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.

Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet – zum einen in der Einheit von Körper, Geist und Seele und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen.

Der Ansatz der Osteopathie

 

Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich zum einen auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner Gesamtheit, zum anderen auf die Eigenbewegungen der Gewebe, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel. Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren viel Bewegungsfreiheit.

Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der Osteopathie zunächst Gewebespannungen und darauf folgend Funktionsstörungen. Die Summe dieser Fehlfunktionen kann der Organismus aus Sicht der Osteopathie nicht mehr kompensieren – es entstehen Beschwerden.

Beim Forschen nach den Ursachen der Beschwerden im menschlichen Körper stehen eine Strukturstörung und die daraus resultierende Fehlfunktion im Vordergrund. Diese so genannte somatische Dysfunktion gilt es aufzuspüren und zu beheben. Die Osteopathie behandelt demzufolge keine Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern Bewegungsstörungen im weitesten Sinne.

Unser Organismus besteht aus unzähligen Strukturen, die alle direkt oder indirekt miteinander zusammenhängen. Den Zusammenhang stellen die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden. Bewegungseinschränkungen und Fehlfunktionen können sich aus Sicht der Osteopathie über die Faszien verbreiten und sich an einem anderen Ort des Körpers durch Beschwerden zeigen.

Wie erfolgt eine osteopathische Behandlung?

 

Die Feststellung einer Dysfunktion setzt langes und intensives Training des Tastvermögens voraus. Die osteopathische Behandlung erfolgt mit eigens entwickelten osteopathischen Techniken. Ziel ist, es dem behandelten Menschen zu ermöglichen, durch Verbesserung der Beweglichkeit der betroffenen Struktur, sich selbst auf natürliche Art und Weise ins Gleichgewicht zu bringen.

Osteopathen benutzen keine Gerätemedizin. Sollte der Behandelnde den Eindruck haben, dass er weitere diagnostische Mittel benötigt, wird er Sie gerne an einen Arzt weitervermitteln der dann eine weitere Diagnostik (z.B. Ultraschall) durchführen kann. Die Behandlung erfolgt mit speziell für die Osteopathie entwickelten Techniken. Diesen Techniken finden ausschließlich mit den Händen statt.

 

Grenzen der Osteopathie – Akute Infektionen, wie zum Beispiel bakterielle Entzündungen von Organen sollten nicht osteopathisch behandelt werden. Ebenso gehören Unfälle, Tumorerkrankungen, schwere Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen in die Hand eines Schulmediziners, können aber durch eine osteopathische Therapie unterstützend begleitet werden. Die Osteopathie ist auch keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlichen bedrohlichen Situationen lebensrettend eingreifen kann.

Eine Behandlung beinhaltet ein Anamnesegespräch, eine Untersuchung und die osteopathische Behandlung selbst. Untersuchung und Behandlung gehen dabei ständig fließend ineinander über. Ebenfalls zur Sitzung gehören die Dokumentation und Rechnungsstellung.

Osteopathie gehört zur Heilkunde und darf nur von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgeführt werden. Dementsprechend erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bei Privatversicherten und dem Gebührenverzeichnis für Osteopathie (GVO) bei gesetzlich Versicherten. Der Endbetrag ergibt sich aus der jeweils erbrachten Leistung in der Behandlung und ist individuell verschieden. 

Private Krankenversicherungen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen übernehmen häufig ganz oder zumindest teilweise Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Seit einigen Jahren werden osteopathische Behandlungen auch von zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zumindest teilweise erstattet. Für Informationen hinsichtlich Kostenerstattungen und Abrechnungsbedingungen fragen Sie bitte ihre Krankenkasse oder Versicherung VOR Behandlungsbeginn.

 

Folgende Fakten dienen der Orientierung:

 

Eine osteopathische Behandlung hat einen Zeitrahmen von ca. 35-55 Minuten und kostet zwischen 100,- € und 250,- €.

 

Eine osteopathische Kurz-/Akutbehandlung (10-25 Min.) bei z.B. akuten Schmerzzuständen kostet ca. 55,- €. bis 150,- €

 

Bei Fragen zur Preisgestaltung oder Abrechnung sprechen Sie uns bitte persönlich an. Alle Preise verstehen sich inkl. Vor – und Nachbereitungszeit.

Gültig ab 01.01.2026

Heilpraktik allgemein

In Deutschland ist die Heilpraktik die berufs- oder gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde durch Personen, die keine ärztliche Approbation besitzen. Sie basiert auf dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und erfordert eine staatliche Erlaubnis.

 

Kernmerkmale des Berufs (Stand 2026)

  • Ganzheitlicher Ansatz: Im Fokus steht oft nicht nur die Krankheit, sondern der gesamte Organismus. Ziel ist es, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und Prozesse im Körper positiv zu unterstützen.
  • Methodenvielfalt: Heilpraktiker nutzen ein breites Spektrum an komplementärmedizinischen Verfahren, darunter:
    • Phytotherapie (Pflanzenheilkunde).
    • Homöopathie.
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder Ayurveda.
    • Manuelle Verfahren und energetische Methoden.
  • Diagnostik: Heilpraktiker stellen eigenständig Diagnosen, wobei sie aufgrund begrenzter technischer Möglichkeiten (Gerätemedizin) verstärkt auf klinische Untersuchungsmethoden und Anamnese angewiesen sind.

 

Voraussetzungen und Qualifikation

Um als Heilpraktiker tätig zu sein, müssen Bewerber eine staatliche Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen.

  • Mindestalter: 25 Jahre.
  • Schulabschluss: Mindestens Hauptschulabschluss.
  • Prüfungsinhalte: Nachgewiesen werden müssen medizinische Basiskenntnisse (Anatomie, Physiologie, Pathologie) sowie Wissen über Infektionskrankheiten und rechtliche Grenzen, um eine Gefährdung der Volksgesundheit auszuschließen.

 

Rechtliche Befugnisse und Grenzen

Heilpraktiker arbeiten weisungsfrei und eigenverantwortlich, unterliegen jedoch strengen Verboten:

  • Behandlungsverbote: Keine Behandlung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten (gemäß IfSG).
  • Eingriffe: Keine Durchführung von Geburtshilfe, Blutspenden, Organentnahmen oder das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
  • Sektoraler Heilpraktiker: Es gibt spezialisierte Erlaubnisse, die auf Gebiete wie Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkt sind.

 

Kosten

Die Vergütung erfolgt meist privat oder über Zusatzversicherungen. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder bei einer osteopathischen Behandlung mit gesetzlicher Versicherung über das Gebührenverzeichnis für Osteopahie (GVO).